In vielen Berufen ist der sogenannte Staplerschein Grundvoraussetzung. Innerhalb einer Woche verfügen Sie über die Kompetenzen und die Berechtigung zum Führen von Hubstaplern gemäß § 6 Z 2 lt. BGBl. II Nr. 13/2007: Fachkenntnisnachweis-Verordnung.

Mit dem Kranschein verfügen Sie über die Kompetenzen und die Berechtigung zum Führen von Lauf-, Bock und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen. Gemäß § 6 Z 1 lit. b) >300kN;

Voraussetzungen:
Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Sie haben die körperliche und geistige Eignung für das Führen eines Hubstaplers/ Kranes und können eine ärztliche Bestätigung nachweisen. Sie besitzen Deutschkenntnisse auf mindestens A2 Niveau.

Qualifizierungsangebot

Transport
Hubstapler
Hubstaplerführer*in
1 Wochen
Kran
Kranführer*in
1 Wochen

Seminare


Ansprechperson

Ing. Mario Tschmuck

Ing. Mario Tschmuck

Teamleitung
CAD & Metalltechnik
Franz Hartinger

Franz Hartinger

Standortleiter
Fürstenfeld
Hannes Krempl

Hannes Krempl

Trainer
Schweißtechnik/Transport